Die Vorgespräche mit der Landesregierung und unsere die Aktion haben gefruchtet: Der Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten soll auf die Landes- und Kommunalbeamtinnen und –beamten übertragen werden. Dies hat Finanzministerin Monika Heinold dem dbb heute bestätigt.
dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp: „Wir begrüßen, dass die Landesregierung Wort hält und dass der öffentliche Dienst in Schleswig-Holstein in Sachen Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit nicht weiter zurückfällt.“ Allerdings können jetzt nicht die Hände in den Schoß gelegt werden. Es ist klar, dass da noch was kommen muss“, fügt Tellkamp mit Blick auf die zunehmenden Probleme bei der Personalgewinnung und dem Gerechtigkeitsempfinden der Beamtinnen und Beamten hinzu. Korrekturbedarf wird zum Beispiel beim Weihnachtsgeld gesehen, das im Zuge der Haushaltskonsolidierung gekürzt beziehungsweise gestrichen wurde.
Um das Gesetzgebungsverfahren zur Übertragung des Tarifergebnisses noch in der laufenden Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen und die Auszahlungen nicht unnötig zu verzögern, wird es aber zunächst ausschließlich um die Besoldungs- und Versorgungsanpassung gehen. Zu weiteren Strukturfragen sind gesonderte Gespräche vereinbart worden, die aber erst nach den Landtagswahlen in Gesetzen münden können.
Die Eckpunkte der Besoldungs- und Versorgungsanpassung werden sein:
Besoldungstabelle: 2 % rückwirkend ab dem 01.01.2017; Aufstockung auf 75 €, soweit dieser Mindestbetrag nicht bereits durch die prozentuale Anpassung erreicht wird; weitere 2,35 % ab dem 01.01.2018
Anwärter: 2 x 35 €, und zwar ab dem 01.01.2017 und dem 01.01.2018
„Wir begrüßen, dass der Mindestbetrag als soziale Komponente nicht durch die Reduzierung der Besoldungsanpassung um 0,2 Prozentpunkte zum Aufbau der Versorgungsrücklage geschmälert wird. Alle Beamten erhalten mindestens volle 75 Euro mehr“, lobt Tellkamp. „Noch besser ist aber, dass diese Absenkungen ab 2018 grundsätzlich ein Ende haben werden, denn das heute im Landtag auf der Tagesordnung stehende Versorgungsfondsgesetz sieht derartige Kürzungen richtigerweise nicht mehr vor.“
Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein