2. August 2021

dbb sh stellt Information bereit: Vorteile der mobilen Arbeit weiterhin nutzen

Der dbb sh plädiert dafür, Möglichkeiten der mobilen Arbeit weiterhin anzubieten und zu nutzen – auch wenn die den Arbeitgebern zur Pandemie-Bekämpfung vom Bund auferlegte Pflicht, den Beschäftigten soweit möglich Homeoffice anzubieten, inzwischen ausgelaufen ist und in vielen Dienststellen wieder die Rückkehr in den Präsenzbetrieb läuft. Mit den gesammelten Erfahrungen und erreichten Fortschritten werden sich mobile Arbeitsformen unabhängig von der Pandemie zunehmender Beliebtheit erfreuen.

Vorteile können die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Vermeidung von Fahrtkosten und -zeiten und die flexiblere Aufteilung der Arbeitszeit sein. Auch ergänzende Modelle wie „Co-Working“ sowie die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen werden ihren Beitrag leisten.

„Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Beschäftigten dabei wegen unzureichender rechtlicher Leitplanken oder überzogener Erwartungshaltungen nicht aufs Glatteis geraten“, warnt der dbb schleswig-holstein. Da der Bundesgesetzgeber in dieser Legislaturperiode offenbar grundsätzliche Regelungen zur mobilen Arbeit schuldig bleibt, kommt es umso mehr auf die Praxis sowie Dienstvereinbarungen an. Auch wenn die mindestens erforderlichen Regelungsgegenstände zunächst nur mit dem Bund tarifvertraglich vereinbart werden konnten, empfehlen wir, sich auch auf Landes- und Kommunalebene daran zu orientieren. Als ergänzende Orien-tierungshilfe hat der dbb sh eine Information bereitgestellt (siehe unten), in der Begrifflichkeiten geklärt und Empfehlungen gegeben werden.

Zu den wichtigsten Punkten zählen Regelungen zur Arbeitszeit und zur Kostentragung sowie die Verhinderung von Leistungs- und Verhaltenskontrollen. Ebenso dürfen keine Benachteiligungen bei der Anwendung oder aber Nichtanwendung mobiler Arbeitsformen provoziert werden. Dabei müssen die Freiwilligkeit mobiler Arbeit sowie die Anbindung an das kollegiale Umfeld gewährleistet bleiben.

Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen der mobilen Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten weiterentwickelt werden. Aktuell konnten Nachteile in der gesetzlichen Unfallversicherung beseitigt werden, indem auch Wege im eigenen Haushalt, zum Beispiel zum Holen eines Getränks, so versichert sind, als würde die Arbeitstätigkeit im Dienstgebäude ausgeübt werden.

dbb hilft Wissen: Informationen zum Thema "mobile Arbeit"

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Indernet-Meldung

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein