29. Oktober 2018

Diskussion über Beförderungspraxis Vertrauen in das Beamtenrecht nicht gefährden

Ein bestimmter Beförderungsvorgang beim Land gibt derzeit Anlass für Diskussionen und diverse Medienberichte. Der dbb sh hält nichts von Vorverurteilungen, erwartet aber eine uneingeschränkte und präzise Beachtung beamtenrechtlicher Vorschriften - unabhängig davon, ob die Besoldungsgruppe A 6 oder B 5 betroffen ist und egal, ob es sich um einen Nobody oder den Bruder des Ministerpräsidenten handelt.

Wir stellen zu dem in der Diskussion befindlichen Einzelfall klar:

  1. Für Beförderungen gilt stets die Bestenauslese. Wir haben keinen belastbaren Ansatz, in diesem Fall die Beachtung dieses Grundsatzes in Zweifel zu ziehen. Die für eine Beurteilung erforderlichen Informationen liegen uns nicht vor und wir wurden nicht von unterlegenen Bewerberinnen oder Bewerbern mit einer Prüfung oder Korrektur beauftragt.
  2. Die Rechtmäßigkeit der Beförderung ist von der Einhaltung ganz bestimmter Verfahrensvorschriften abhängig (insbesondere Zustimmung des Landesbeamtenausschusses) und die Nichteinhaltung hat ganz bestimmte Konsequenzen (Rücknahme der Ernennung). Wir gehen davon aus, dass den Entscheidern die Sensibilität der Personalentscheidung bewusst war und dass deshalb die Vorschriften sorgfältig geprüft wurden. Ob sie vollständig eingehalten wurden, ist uns jedoch nicht bekannt.
  3. Eine juristische Bewertung der Beförderung wäre uns nur möglich, wenn uns die einzelnen Schritte des Stellenbesetzungsverfahrens beziehungsweise der Beförderung genau bekannt wären. Das ist derzeit nicht der Fall.
  4. Wir unterziehen aktuell aber die maßgebenden beamtenrechtlichen Vorschriften einer Bewertung aus juristischer und praktischer Sicht und behalten uns vor, eine Klarstellung vorzuschlagen, um eine ungerechte beziehungsweise fehlerhafte Anwendung zu vermeiden.

dbb Landesvorsitzener Kai Tellkamp plädiert an alle Beteiligten: Es muss alles getan werden, um den Eindruck zu vermeiden, "normale" Beamte müssen etliche Hürden für Beförderungen überwinden, die dagegen in bestimmten Etagen mal eben beiseite geräumt werden. Die Gleichbehandlung darf nicht in Frage gestellt und das Vertrauen in das Beamtenrecht darf nicht gefährdet werden!"

Stellenbesetzungsverfahren sind immer wieder Thema für den dbb, insbesondere in unseren Seminaren und im Rahmen unseres Rechtsschutzes. Deshalb wissen wir, dass das Gerechtigkeitsempfinden und das Klima in den Dienststellen von einem sorfältigen Umgang mit dieser Materie abhängen.

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein