21. Oktober 2019

Freistellungsmöglichkeiten für Personalratsmitglieder: Personalräte sollten sich ihre Rechte nicht nehmen lassen

Personalräte sorgen insbesondere dafür, dass bei allen innerdienstlichen Entscheidungen die Belange der Beschäftigten fair berücksichtigt werden. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, dürfen ihnen bei Qualifikationsmaßnahmen keine Steine in den Weg gelegt werden. Dazu gehört auch, dass der Wille des Gesetzgebers nicht durch organisatorische Entscheidungen ausgehebelt wird.

Wichtig ist deshalb, dass die Personalräte ihre entsprechenden Rechte kennen und die Dienststellen die notwendigen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung schaffen. Für den Geltungsbereich des Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetz geben wir die folgenden Hinweise:

Mit den Seminarangeboten im Bildungsprogramm des dbb sh können Mitglieder der Personalvertretungen ihre Schulungsansprüche realisieren - damit eine erfolgreiche Interessenvertretung auf Dienststellenebene gelingt!

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein