Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in seiner 4. Sitzung mit der Beihilfe befasst. Anlass war ein Antrag der SPD, den Beamten eine Wahlfreiheit zwischen den Krankensicherungssystemen Beihilfe/PKV und GKV zu ermöglichen.
Der dbb sh hatte aufgrund der Pate stehenden Initiative in Hamburg Gespräche mit Ministerpräsidenten Daniel Günther und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg vorsorglich genutzt, um Position zu beziehen, die auch schriftlich verfasst wurde. Darin warnt der dbb sh vor der Erosion eines etablierten Systems ohne ein belastbar besseres System vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund begüßt der dbb sh den Trend aus der Landtagsdebatte: Schnellschüsse sind nicht zu erwarten. Der Antrag wurde von CDU, FDP und AfD abgelehnt. Selbst Finanzministerin Monika Heinold ließ verfassungsrechtliche Bedenken erkennen. Vorgesehen sind weitere Gespräche zwischen Gewerkschaften und Politik. Dabei werden wir weiter zu unserer Position stehen: Die Beihilfe ist Bestandteil des Berufsbeamtentums. Sie ist - wie auch die GKV - stets weiterzuentwickeln, um die Leistungsfähigkeit und die soziale Gerechtigkeit innerhalb der Systeme zu gewährleisten.