30. Oktober 2020

Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung: Auch der öffentliche Dienst ist betroffen

Der öffentliche Dienst ist im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie doppelt gefordert: Einerseits müssen die politisch beschlossenen Einschränkungen durchgesetzt und Hilfen gewährt werden. Anderseits muss in allen anderen Aufgabenbereichen die Funktionsfähigkeit gesichert werden, ohne dass es zu einer weiteren Verbreitung des Virus kommt. Ein entsprechender Erlass beinhaltet Vorgaben für den Dienstbetrieb auf Landesebene, die vom 2. bis zum 29. November 2020 gelten.

Zu den zentralen Punkten gehören:

Der dbb sh wird gemeinsam mit seinen Fachgewerkschaften darauf achten, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen die Belange und Rechte der Beschäftigten (auch bezüglich Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung) sowie der Personalräte (deren Rechte bleiben unberührt) gewahrt bleiben.

Mitglieder-Info auf der Grundlage dieser Meldung

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein