„Bund und Kommunen haben erkannt, dass eine Schippe drauf gelegt werden muss, um freie Stellen zu besetzen und Stelleninhaber zu motivieren“, begrüßt dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp die Tarifeinigung für Bund und Kommunen. „Jetzt wird es allerdings für das Land noch schwieriger, sich im Wettbewerb um Fachkräfte durchzusetzen. Einkommenstabellen und Eingruppierungsregelungen hinken dort zunehmend hinterher."
Der dbb sieht sich in dem Tarifabschluss für Bund und Kommunen bestätigt: „Unsere Argumente haben sich durchgesetzt - allerdings brauchten die Arbeitgeber etwas Nachhilfe auch in Form der massiven Warnstreiks, die in Schleswig-Holstein und bundesweit auf die Beine gestellt wurden“, so Tellkamp, der in Potsdam der dbb Verhandlungskommission angehört hat. Auch vor dem Verhandlungsort in Potsdam haben dbb Gewerkschaften nochmals für eine eindruckvolle Kulisse gesorgt. Mit dabei eine Delegation aus Schleswig-Holstein.
Besonders erfreulich am Tarifergebnis sind aus Sicht des dbb sh mehrere Punkte: Dazu zählt, dass innerhalb der Laufzeit von 2,5 Jahren eine Einkommenserhöhung von durchschnittlich 7,5 Prozent erreicht wird und dass die Einstiegsgehälter sogar um etwa 10 Prozent steigen. Positiv sind ebenfalls eine Strukturoptimierung der Entgelttabelle sowie die Fortsetzung der Altersteilzeitmöglichkeiten.
Die Landesregierung sollte jetzt dafür sorgen, dass auch beim Landesdienst überfällige Anpassungen angegangen werden. In die laufenden Tarifverhandlungen zur Eingruppierung muss jetzt Schwung rein. Und in der nächsten Einkommensrunde sollten neben den entsprechenden Anpassungen die Voraussetzungen für wieder zeitgleiche Verhandlungen für Bund, Länder und Kommunen geschaffen werden. „Mit der Laufzeit des Tarifabschlusses von heute haben wir dafür eine Steilvorlage gegeben“, so Tellkamp.
Dringender Handlungsbedarf besteht allerdings nicht nur im Tarifsektor, sondern auch im Beamtenbereich. Niemand sollte glauben, dass mit den Reförmchen bei Erschwerniszulagen und Wechselschichtdienst ein notwendiger großer Wurf ersetzt werden kann. Die Erwartungen an die angekündigte Anpassung der Besoldungsstruktur steigen spürbar an. „Finanzministerin Monika Heinold ist gut beraten, auch in die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Landesdienstes zu investieren“, appelliert Kai Tellkamp.
Die wichtigsten Aspekte des Tarifabschlusses im Überblick:
Während der Laufzeit von 2,5 Jahren werden die Tabellenwerte spürbar angepasst: Anhebung der Einstiegsgehälter (Stufe 1 aller Entgeltgruppen) um etwa 10 Prozent; Anhebung der übrigen Werte um durchschnittlich 7,5 Prozent;
Die Anpassungen wurden für jeden Tabellenwert individuell vorgenommen, weil in diesem Zusammenhang Strukturoptimierungen der Entgelttabelle vorgenommen wurden. Die jeweiligen Werte beziehungsweise Zuwächse ergeben sich aus den dbb Tabellen.
Diese Anpasungen erfolgen in 3 Schritten: Jeweils zum 1. März 2018 und zum 1. April 2019 werden 42,5 Prozent des jeweiligen Anpassungsbetrages fällig, die restlichen 15 Prozent dann zum 1. März 2020. Der letzte Schritt unterliegt dann nur noch einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
Untere Entgeltgruppen: Wir haben daruf geachtet, dass die Steigerungen bei fast allen Tabellenwerten mindestens etwa 180 Euro ausmachen, häufig liegen die Werte deutlich darüber. Zudem erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 6, S 2 bis S 4 sowie P 5 und P 6 rückwirkend zum 1. März eine Einmalzahlung von 250 €. Die Einmalzahlung greift nicht im Geltungsbereich des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe.
Auszubildende: Die Entgelte erhöhen sich um 100 €, und zwar in zwei Schritten: jeweils zum 1. März 2018 und zum 1. März 2019 um 50 Euro; der Urlaub wird einheitlich auf 30 Tage aufgestockt, dabei bleibt der Zusatzurlaub für Auszubildende im Schichtdienst unberührt; die bisherige Übernahmeregelung wird bis zum 31. Oktober 2020 verlängert - nach der Übername profitieren die Nachwuchskräfte dann ergänzend von den höheren Einstiegsentgelten.
Altersteilzeit: Die Altersteilzeitmöglichkeiten werden bis zum 31. August 2020 verlängert. Ein Anspruch auf Altersteilzeit besteht jedoch nicht in Dienststelen/Betrieben mit weniger als 40 Beschäftigten.
Weitere Tarifverhandlungen: Ergänzende Nachbesserungen für Pflegekräfte in Krankenhäuser werden verhandelt, sobald die angekündigten gesetzlichen Regelungen zur Refinanzierung existieren; Verhandlungen zu Regelungen für Leistungsgeminderte sollen aufgenommen werden.
Vorläufige Entgelttabellen:
Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein