23. November 2016

Versorgungsrechner ist ab sofort verfügbar

Eine wichtige Forderung des dbb schleswig-holstein wurde aufgegriffen: Die Schaffung besserer Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte, sich über ihre künftigen Versorgungsansprüche zu informieren.

Der Versorgungsrechner ist ein guter Schritt nach vorn. Während Tarifbeschäftigte automatisch regelmäßig über ihre künftigen Rentenansprüche informiert werden, ist Beamtinnen und Beamten ein vergleichbarer Service verwehrt. Der dbb sh hat dies immer wieder kritisiert. Immerhin – jetzt hat das Land einen Versorgungsrechner bereitgestellt, mit dem Betroffene ihre zu erwartenden Versorgungsansprüche selber ermitteln können.

Das ist insbesondere hilfreich, wenn zum Beispiel über den Bedarf einer ergänzenden privaten Vorsorge entschieden werden soll, wenn eine Änderung der Arbeitszeit erwogen wird oder wenn die Auswirkungen der Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze ermittelt werden sollen. Allerdings sind die so berechneten Ergebnisse rechtlich nicht verbindlich.

Der Versorgungsrechner des Landes ist hier (Link) frei zugänglich. Weitere Hinweise zur Nutzung des Rechners sind dort abrufbar.

Die Bereitstellung des Versorgungsrechners wurde im Zusammenhang mit dem Projekt KoPers (Kooperatives Personalmanagement) des Landes auf den Weg gebracht. Maßgebend für die Funktion des Rechners ist die schleswig-holsteinische Rechtslage.

Auch im Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein hat es in Sachen Versorgungsauskunft auf Initiative des dbb sh Bewegung gegeben: Ab dem 1. Juli 2017 besteht ein antragsgebundener Anspruch auf eine Versorgungsauskunft. Dieser Anspruch besteht allerdings nur bei berechtigtem Interesse der Beamtin oder des Beamten.

Jetzt gilt es, zu den neuen Möglichkeiten und Ansprüchen Praxiserfahrungen zu sammeln, um dann gegebenenfalls eine Weiterentwicklung beziehungsweise Ausweitung anzustreben. Rückmeldungen nehmen wir über unsere Mitgliedsgewerkschaften und –verbände sehr gern entgegen

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein