„Endlich werden die nicht mehr zeitgemäßen Altersgrenzen bei den Wahlen der Jugend- und Ausbildungsvertretungen abgeschafft“, freut sich dbb Landesjugendleiterin Kristin Seifert über die vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossene Änderung des Mitbestimmungsgesetzes (MBG). Damit wird eine langjährige Forderung des dbb sh erfüllt. Zu den weiteren Neuregelungen gehört, dass Personalräte sowie Jugend- und Ausbildungsvertretungen (JAV) Beschlüsse noch bis Ende 2021 auch in Video- oder Telefonkonferenzen fassen können.
Der eigentliche Anlass der Änderung des Mitbestimmungsgesetzes ist die Gründung des SHIBB (Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung). Diese erfordert die Anpassung schulspezifischer Regelungen im MBG. Bei dieser Gelegenheit wurden einige zusätzliche Punkte in das Gesetzgebungsverfahren integriert.
Diese betreffen insbesondere die JAV-Wahlen. Künftig können alle Auszubildenden und Anwärter/-innen ihre Stimme bei der Wahl zur JAV abgeben und auch selbst kandidieren. Die bisherige Altersgrenze von 24 Jahren entfällt. Damit wird der Realität in vielen Dienststellen Rechnung getragen, denn die Nachwuchskräfte sind häufig bereits älter. Das Interesse an einer guten Ausbildung besteht jedoch unabhängig vom Alter.
In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit erweitert, dass auch bereits ausgelernte Kolleginnen und Kollegen für die JAV kandidieren und ihre Erfahrungen einbringen können. Die bisherige Altersgrenze von 24 Jahren wird auf 26 Jahre angehoben.
Ergänzend werden für die Auszubildenden und Anwärter-/innen bisherige Hürden beseitigt, die die Wahlberechtigung zum Personalrat eingeschränkt haben.
Zusätzlich hat der Landtag auf das Problem reagiert, dass Präsenz-sitzungen der Personalräte aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation schwieriger zu realisieren sind. Handlungsfähige Personalräte sind auch beziehungsweise gerade jetzt unverzichtbar. Deshalb wurde das Gesetz über mitbestimmungsrechtliche Sonderregelungen verlängert. Damit können Beschlüsse der Personalräte noch bis Ende 2021 auch im Rahmen von Video- und Telefonkonferenzen gefasst werden. Das gilt auch für die JAV.
Die Änderungen treten am Tag nach der unmittelbar bevorstehenden Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft. Die Anpassung unserer Personalrats-Infos ist bereits in Arbeit.