Rechtsschutz ist möglich in Form von Rechtsberatung oder Verfahrensrechtsschutz. Unter Rechtsberatung ist die mündliche oder schriftliche Erteilung eines Rates bzw. einer Auskunft zu verstehen, in Ausnahmefällen auch die Erstellung eines Rechtsgutachtens. Verfahrensrechtsschutz beinhaltet dagegen die Beratung und Vertretung in einem gerichtlichen (Vor-) Verfahren.
Rechtsschutz kann in Fällen gewährt werden, die im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit eines Mitglieds stehen. Dazu zählen auch Tätigkeiten als Mitglied einer Personalvertretung, einer Jugend- oder Auszubildendenvertretung, einer Schwerbehindertenvertretung sowie die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit alle dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen und Probleme.
Grundvoraussetzung für eine Rechtsschutzzusage der DVG Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren ist die hinreichende Erfolgsaussicht des Rechtsschutzfalles. D. h., nach juristischer Einschätzung muss tendenziell davon ausgegangen werden können, dass die Klage gewonnen werden kann.
Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn der Rechtsschutzfall (bzw. dessen Ursache) erst nach Erwerb der Mitgliedschaft entstanden ist, das Mitglied den Beitrag in korrekter Höhe zahlt und mit der Beitragszahlung nicht im Rückstand ist. Die Vereinbarung eines rückwirkenden Beginns der Mitgliedschaft ist nicht zulässig.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist subsidiär! Das bedeutet, dass die DVG Schleswig-Holstein keine Rechtsschutzzusage erteilt, wenn eine private Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird oder wenn der Dienstherr oder Arbeitgeber im Rahmen der dienst- oder arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht Rechtsschutz gewährt.
Rechtsschutz setzt einen schriftlichen Antrag bei der DVG-Schleswig-Holstein voraus, der mit den persönlichen Daten sowie insbesondere einer umfassenden Darstellung des konkreten Rechtsschutzbegehrens zu versehen ist. Zugleich müssen sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzfall stehen in Kopie beigefügt werden.
Sind Widerspruchs- oder Klagefristen zu beachten, kommt es entscheidend darauf an, sofort nach Erhalt des Ausgangs- bzw. Widerspruchsbescheides zu reagieren und den Rechtsschutzantrag unverzüglich, am besten per E-Mail oder FAX, weiterzuleiten.
Die DVG Schleswig-Holstein unterrichtet das DLZ über die Rechtsschutzzusage und übersendet alle vorgelegten erforderlichen Unterlagen. Nach Eingang des Rechtsschutzfalles nimmt das DLZ umgehend Kontakt mit dem Mitglied auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Im Regelfall erfolgt eine Eingangsbestätigung.
Rechtsberatung durch die DVG Schleswig-Holstein und Verfahrensrechtsschutz durch die DLZ sind für alle Mitglieder kostenlos. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch die Mitgliedsbeiträge abgedeckt. Dies betrifft ggf. auch die Kosten erforderlicher Sachverständigengutachten und die Gebühren des gegnerischen Anwalts.