16. August 2020

Anhörung zur Besoldungsstrukturreform: Gesetz mit wohl nur geringer Halbwertzeit

Der Finanzausschuss hat die mündliche Anhörung zur Besoldungsstrukturreform durchgeführt. Der dbb sh hat im Namen seiner 19 betroffenen Mitgliedsgewerkschaften nochmals deutlich gemacht, dass das von der Landesregierung bereitgestellte finanzielle Volumen zu gering ist und zu spät kommt. Dabei wurde nachgewiesen, dass die infolge der Einschnitte bei Weihnachtsgeld zu verzeichnenden Verluste in 2021 kaum verringert werden.

„Wir befinden uns in einer Situation der gekürzten Besoldung“, erinnerte dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp die Landtagsabgeordneten. „Aber nicht etwa wegen Corona, sondern aufgrund einer vor 13 Jahren drohenden Haushaltsnotlage. Dieses Argument greift schon lange nicht mehr, außerdem haben wir anders als damals einen erheblichen Fachkräftemangel.“ Doch anstatt die das Weihnachtsgeld betreffenden Kürzungen zurückzunehmen, soll die Besoldung in zwei Schritten lediglich um ein Prozent steigen. Nach Berechnungen des dbb sh, die den Abgeordneten vorgelegt wurden, würde das jährliche Minus kaum ausgeglichen und in der A-Besoldung in 2021 weiterhin zwischen 1.000 Euro und mehr als 4.000 Euro betragen. Deshalb kann das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.

„Hinzu kommt, dass die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes durchaus das Potential hat, Wegbereiter für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldungshöhe in Schleswig-Holstein zu sein“, ergänzte die stv. dbb Landesbundvorsitzende Sabine Fohler-John. Der dbb sh hatte erreicht, dass dort ein Vorlagebeschluss anhängig ist, die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Denkbar ist, dass die Besoldung erneut – nach oben - korrigiert werden muss.

Simon Gurinskaite von der dbb Jugend, die ebenfalls an der Anhörung teilnahm, wies auf das Erfordernis hin, Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, damit eine aufgabengerechte Personalausstattung in nicht immer weitere Ferne rückt. „Da spielt die Besoldung eine wichtige Rolle“.

Es spricht also eigentlich alles dafür, dass die Debatten über die Besoldung ihre Fortsetzung finden. „Wir bleiben definitiv dran“ versprechen die Repräsentanten des dbb sh unisono. Und zwar ungeachtet der für den 26. August erwarteten 2. Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag.

Berechnung zu den Auswirkungen der Besoldungsstrukturreform in 2021 (Auszug)

Schriftliche Stellungnahme des dbb sh

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein