Von der Landesregierung wird vor den nächsten regelmäßigen Personalratswahlen in Schleswig-Holstein (1.3. bis 31.5.2023) keine Initiative zur Änderung des Schleswig-Holsteinische Mitbestimmungsgesetzes (MBG) sowie der Wahlordnung (WO) ausgehen. Dem vom dbb schleswig-holstein geltend gemachten Änderungsbedarf wird aber teilweise durch ergänzende Praxishinweise Rechnung getragen. Diese betreffen insbesondere die Berücksichtigung des „dritten Geschlechts".
Der dbb sh spricht sich für eine deutliche Entbürokratisierung des Wahlverfahrens aus, die unter anderem ein vereinfachtes Wahlverfahren für kleinere Dienststellen sowie die deutliche Reduzierung geschlechterspezifischer Regelungen betreffen. Diesbezüglich konnte jedoch kein in einem Gesetzentwurf mündender Konsens mit den übrigen Sozialpartnern erzielt werden. Hier bleiben wir aber auf politischer Ebene beziehungsweise im Zuge künftiger Änderungsgesetze am Ball.
Aktuell gibt es jedoch mit Blick auf das dritte Geschlecht einen zwingenden Anpassungsbedarf bereits für die nächsten Personalratswahlen. Der in der Verfassung verankerte Schutz vor Diskriminierungen erfordert es, neben weiblichen und männlichen Wahlberechtigten auch diverse Wahlberechtigte zu berücksichtigen. Dies erfolgt zunächst durch eine von der Staatskanzlei vorgelegte „Handreichung“ zur verfassungskonformen Auslegung des MBG und der WO, die auf unserer Homepage abrufbar ist (siehe unten). Wichtig: die dort vorgesehene analoge Anwendung geschlechterspezifischer Vorgaben kommt nur dann zum Zuge, wenn es in der jeweiligen Dienststelle ausweislich der Personalakten diverse Beschäftigte gibt.
Eine Überarbeitung des MBG und der WO ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Dabei wird es nicht nur um das „dritte Geschlecht“, sondern auch um die überfällige Digitalisierung der Personalratsarbeit gehen, die der dbb sh ebenfalls angeregt hat. Diesbezüglich bleibt es zunächst bei der spezialgesetzlichen Regelung, die digitale Sitzungen der Personalräte sowie der Jugend- und Ausbildungsvertretungen bis Ende 2023 ermöglichen.
Abzuwarten bleibt allerdings, ob aus dem parlamentarischen Raum noch eine Gesetzesinitiative erfolgt, um bei den anstehenden Personalratswahlen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Rückführung der Zuständigkeit der beruflichen Bildung vom Wirtschaftsministerium auf das Bildungsministerium abzubilden.
Diese und weitere Themen werden selbstverständlich auch Gegenstand der im September stattfindenden dbb Personalrätekonferenzen und natürlich der Wahlvorstandsschulungen des dbb. Dabei werden wir ergänzend kurze und übersichtliche Umsetzungshilfen vorlegen.