Mit dem heutigen Tag werden die Entschädigungen der Landtagsabgeordneten erhöht - um 2,8 Prozent auf 8.661 Euro. Aus Sicht des dbb sh geht die Anpassung zwar grundsätzlich in Ordnung. Allerdings werden die Parlamentarier den auf der anderen Seite bestehenden Erwartungen an eine eigenständige Meinungsbildung und Entscheidung nicht immer vollständig gerecht.
Zuweilen kann durchaus der Eindruck entstshen, dass einige Abgeordnete eine individuelle Befassung mit den im Landtag zu behandelnden Themen vermeiden und gegebenenfalls Vorlagen der Regierung abnicken beziehungsweise sich mit einem gewissen Automatismus der gewünschten Fraktionslinie anschließen. Eine derartige Praxis würde die Diäten tatsächlich recht hoch erscheinen lassen, zumal im Einkommensgefüge des öffentlichen Dienstes bereits ein Entgelt der Entgeltgruppe 8 des TV-L (2.699,45 Euro bis 3.379,70 Euro) erst dann erzielt werden kann, wenn selbständige Leistungen (= selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative) erbracht werden.
Nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht: Wie alle anderen müssen auch Abgeordnete an der allgemeinen Einkommensentwicklung beteiligt werden. Für diesen Mechanismus ist in Schleswig-Holstein ein guter Weg gefunden worden: Maßgebend ist jeweils die vom Statistikamt Nord ermittelte allgemeine Einkommensentwicklung des Vorjahres. Außerdem müssen die Diäten eine Höhe haben, mit der auch Besserverdienende als Volksvertreter/innen mit einem Mandat auf Zeit gewonnen werden können und mit der die Unabhängigkeit der Abgeordneten gewährleistet wird.
Diese Unabhängigkeit muss allerdings auch jederzeit erkennbar sein - in einem engagierten Wettbewerb um die besten Entscheidungen in allen wichtigen Fragen, die dem Landtag die politische Willensbildung zuordnet - im Interesse der Menschen in unserem Land.
Übrigens steigen zum 1. Juli auch die Bezüge der Rentnerinnen und Rentner: in Westdeutschland um 3,18 Prozent.