Für die Landes- und Kommunalbeschäftigten in Schleswig-Holstein steht in diesem Jahr ein wichtiger Termin an: die Personalräte in den öffentlich-rechtlichen Dienststellen, Einrichtungen und Betrieben werden neu gewählt, da die bisherige Amtszeit ausläuft. Durch die Wahl von Personalräten stellen die Beschäftigten sicher, dass ihre Belange bei innerdienstlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Diese Aufgabe übernehmen Kolleginnen und Kollegen, die aus der Mitte der Beschäftigten gewählt werden. Deshalb gilt es, Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen und vom Wahlrecht Gebrauch zu machen!
Für viele Beschäftigte ist es tägliche Praxis: schnellere Taktung, viel Arbeit, wenig Personal, neue Aufgaben, unzureichende Ausstattung, neue Arbeitsformen und -methoden, massive Umstrukturierungen: Nicht nur, aber insbesondere auch die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen in Verbindung mit der demografischen Entwicklung haben tiefgreifende Auswirkungen auf den Arbeitsalltag. Deshalb ist es wichtig, dass Dienststellenleitungen nicht im Alleingang Entscheidungen treffen, die sich auf Beschäftigte auswirken. Die Personalräte können über die Mitbestimmung wichtigen Einfluss ausüben.
Damit die Personalräte ihre Aufgabe wirkungsvoll erfüllen können, sind sie besonders geschützt und mit speziellen Rechten ausgestattet. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Mitbestimmungsgesetz, das wir in aktueller Fassung und mit ergänzenden Informationen gerade neu herausgegeben haben. Selbstverständlich bieten wir auch entsprechende Schulungen an, die in unserem Seminarprogramm zusammengestellt sind. Die MBG-Broschüre wird ggf. im Rahmen unserer Seminare sowie über unsere Mitgliedsgewerkschaften ausgegeben.
Übrigens: Interessen der Beschäftigten werden am wirkungsvollsten vertreten, wenn dies sowohl durch Personalräte als auch durch die Gewerkschaften mit ihren jeweiligen Aufgaben geschieht: Während die Gewerkschaften zum Beispiel Tarifverträge und Gesetze beeinflussen sowie die Rechte ihrer Mitglieder prüfen und durchsetzen, obliegt es den Personalräten, innerbetrieblich die Belange der Beschäftigten im Blick zu haben. Dabei werden sie auf Wunsch von den Gewerkschaften unterstützt, zum Beispiel durch Informationen sowie – bei Bedarf – zusätzlichem Rechtsschutz. Wir freuen uns, dass viele Kolleginnen und Kollegen bei der Kandidatur und der Mandatsausübung auf die Unterstützung der dbb-Gewerkschaften setzen!
Auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther hat sich zu den Personalratswahlen geäußert und die Bedeutung der Personalräte untermauert. Dabei richtet er sich nicht nur an die Beschäftigten, sondern auch an die Dienststellenleitungen, Vorgesetzten und Personalverantwortlichen – mit dem Appell, die Wahlvorstände nach Kräften bei der Organisation und Durchführung der Wahl zu unterstützen und die Beschäftigten zu motivieren, sowohl von ihrem aktiven als auch von ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen.
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