Mit den November- beziehungsweise Dezemberbezügen wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt, soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Viele Beschäftigte dürften zu Recht der Auffassung sein, dass die Beträge ausbaufähig sind. Unser Einsatz für Verbesserungen hat zwar zu ersten Erfolgen geführt, aber das Ziel ist natürlich noch nicht erreicht.
Insbesondere im Beamtenbereich hat sich die Politik dafür entschieden, weiterhin eine Steilvorlage für eine kritische Bewertung zu liefern: Die Beträge des Sonderzahlungsgesetzes wurden entgegen unserer Vorschläge weder erhöht noch dynamisiert. Die stattdessen beschlossene ergänzende Anhebung der Besoldungstabelle dürfte von vielen Betroffenen bezüglich des Weihnachtsgeldes nicht als notwendige Korrektur sondern als ungeschmälerte Benachteiligung wahrgenommen werden. Daraus resultiert für den dbb sh natürlich ein weiterer Handlungsauftrag.
Dennoch – Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte, die zusätzlich zu den Tabellenbezügen eine entsprechende Zahlung erhalten, werden sich darüber sicher freuen, auch wenn die Freude zumindest teilweise gedämpft ist.
In unserer Übersicht haben wir die aktuellen Werte für das diesjährige Weihnachtsgeld, welches in den entsprechenden Rechtsgrundlagen als Jahressonderzahlung beziehungsweise Sonderzahlung bezeichnet wird, ergänzt um einige erläuternde Hinweise zusammengestellt.