18. März 2020

Besoldungsstrukturreform Gesetzentwurf an den Finanzausschuss überwiesen

"Uns ist bewusst, dass die Politik in der aktuellen Situation andere Sorgen hat als die Beamtenbesoldung" so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp anlässlich des heutigen Einstiegs in das parlamentarische Verfahren zur Besoldungsstrukturreform. „Dennoch ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unverzichtbar, denn es geht um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes über die Corona-Krise hinaus!“

Und die sei mit den bestehenden Besoldungsregelungen eben nicht gewährleistet, wie die Erfahrungen eindeutig zeigen. Offenkundig ist der öffentliche Dienst in Schleswig-Holstein nicht attraktiv genug, um Stellen zuverlässig besetzen zu können.

Natürlich ist in der durch die Corona-Krise geprägten Situation grundsätzlich eine gute Absicherung der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes positiv anzuerkennen. Aber die Besoldungsstruktur wird nicht für die Pandemie-Phase gemacht, sondern insbesondere für die Zeit danach. Und wenn es nach dem Regierungsentwurf geht, würden die Wettbewerbsnachteile unter anderem aufgrund der weiterhin nicht ausgeglichenen Besoldungskürzungen beim „Weihnachtsgeld“ fortgelten.

Es sei zweifellos bitter, dass vielen Beschäftigte in der Privatwirtschaft Einkommenseinbußen zum Beispiel durch Kurzarbeit drohen. „Es darf aber nicht verkannt werden, dass die Kürzung der Beamtenbesoldung seit über 10 Jahren Bestand hat. Selbst in wirtschaftlich guten Zeiten hat die Politik nicht die Kurve gekriegt, eine überfällige Korrektur vorzunehmen. Es kann nicht sein, dass viele für das Allgemeinwohl wichtige Arbeitsplätze leer bleiben, selbst wenn Corona - hoffentlich bald - keine Rolle mehr spielt“, so Tellkamp. Deshalb muss das Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungsstrukturreform als wichtige Chance begriffen werden: Schluss mit der Besoldungskürzung! Im anstehenden Anhörungsverfahren werden wir überzeugende Argumente präsentieren.

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein