6. März 2020

Betreuung kranker Kinder: Landtagsbeschlüsse umsetzen statt aussitzen

Der dbb schleswig-holstein hat den Landtag und die Staatskanzlei aufgefordert, den Landtagsbeschluss zu besseren Betreuungsmöglichkeiten kranker Kinder nun auch umzusetzen. Offenbar wurde übersehen, dass das für Beamtinnen und Beamte maßgebende Landesrecht direkt angepasst werden kann.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte sich in seiner 29. Sitzung fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, die Betreuungsmöglichkeiten kranker Kinder durch ihre Eltern zu berbessern, indem die dafür bestehende Altersgrenze der Kinder auf die Vollendung des 14. Lebensjahres angehoben wird. Derzeit gilt eine Altersgrenze von 12 Jahren.

Allerdings hat es sich die Politik einfach gemacht und nur das Bundesrecht betrachtet, für das der Landtag gar nicht zuständig ist. Deshalb hat man sich mit einem Appell begnügt. "Mit einer Schaufensterveranstaltung geben wir uns allerdings nicht zufrieden", so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. "Es besteht nämlich sehr wohl die Möglichkeit, für einen nicht unerheblichen Teil der Betroffenen die politisch gewollte Verbesserung direkt umzusetzen - nämlich für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen." In der hier geltenden Sonderurlaubsverordnung ist nämlich ebenfalls die kritisierte Altersgrenze vorgesehen. Diese landesrechtliche Regelung kann problemlos auf das 14. Lebensjahr angehoben werden. Der dbb schleswig-holstein hat die Staatskanzlei und die Landtagsfraktion heute schriftlich aufgefordert, tätig zu werden und den politschen Willen auch umzusetzen.

Tellkamp: "Dies ist eine gute Gelegenheit, den Menschen zu vermitteln, dass die Politik es mit ihren Aussagen ernst meint und darüber hinaus einen sinnvollen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst und einer damit einhergehenden Attraktivitätssteigerung zu leisten!"

Für den dbb schleswig-holstein ist es ein wichtiges Anliegen, die Vereinbarung von Familie und Beruf stetig weiterzuentwickeln - für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte.

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein