Die Sonderregelungen für den Dienstbetrieb in den Landesbehörden gehen in eine weitere Verlängerung bis zum 1. Juni. Dabei wurden einige Anpassungen vorgenommen, insbesondere bezüglich der Dienststellenpräsenz, dem Sonderurlaub und dem Beginn der praktischen Ausbildung.
Die zunächst bis zum 10. Mai befristeten Regelungen, über die wir informiert hatten, gelten nunmehr grundsätzlich bis zum 1. Juni. Dabei wurden allerdings einige Anpassungen vorgenommen, zu denen die folgenden Punkte zählen:
Die Präsenz in den Dienststellen kann auf bis zu 50 % der Beschäftigten (bisher 25 %) ausgebaut werden.
Sonderurlaub zur Kinderbetreuung soll mit Blick auf die behutsam beginnende Wiederaufnahme des Betriebes von Schulen und Betreuungseinrichtungen nur als Auffanglösung nach einem strengen Maßstab in Frage kommen.
Der Beginn der praktischen Ausbildung für Anwärterinnen und Anwärter der Llaufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt sowie der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt wird auf den 2. Juni veschoben. Damit wird den Dienststellen die konzeptionelle Vorbereitung ermöglicht.