4. November 2022

dbb bei der Anhörung zur Beihilfe im Landtag: Attraktivitätsfaktor der Beihilfe darf nicht gefährdet werden

Im Landtag stehen Entscheidungen über Zugangsmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) an. In der vom Finanzausschuss am 3. November durchgeführten Anhörung hat sich der dbb schleswig-holstein klar dafür ausgesprochen, das etablierte Beihilfesystem, das auf der gesteigerten Fürsorgepflicht der Dienstherren basiert, nicht aufzuweichen. „Die Beihilfe sollte als wichtiger Attraktivitätsfaktor des Berufsbeamtentums bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften genutzt und abgesichert werden“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp gegenüber den Abgeordneten. Die pauschale Beihilfe wird deshalb vom dbb grundsätzlich abgelehnt.

Die Einführung der pauschalen Beihilfe würde im Kern bedeuten, dass für alle Beamtinnen und Beamte anstelle des gegenwärtigen etablierten Modells auch die Versicherung in der GKV bei anteiliger Beitragsübernahme durch den Dienstherrn in Frage kommt. Selbst bei einem eingeräumten Wahlrecht wäre der Haken: Der Stellenwert des gegenwärtigen attraktiven Systems der Gesundheitsfürsorge als Argument für das Berufsbeamtentum würde sinken, wenn es nicht mehr automatisch greift. Genau wie die Beihilfe darf auch die Heilfürsorge nicht infrage gestellt werden. Hinzu kommt: Wenn die Entscheidung gegen das etablierte Beihilfesystem bereut wird, gibt es kein Zurück mehr.

Als auf den öffentlichen Dienst spezialisierte Gewerkschaftsorganisation können wir uns somit nicht den Befürworten der pauschalen Beihilfe – insbesondere der Opposition im Landtag sowie den Gewerkschaften außerhalb des dbb‘s – anschließen.

Die mit der pauschalen Beihilfe unstrittig zumindest in den ersten Jahrzehnten verbundenen höheren Kosten sollten besser für andere Zwecke eingesetzt werden, zum Beispiel für die vollständige Abschaffung des Beihilfeselbstbehaltes. Bislang weigert sich die Landesregierung noch, diesen überfälligen Schritt zu gehen.

Ungeachtet dessen ignorieren wir nicht, dass es problematische Einzelfälle gibt, in denen Beamtinnen und Beamte keine adäquate Möglichkeit einer Absicherung über die Kombination Beihilfe/PKV haben und deshalb unter vollständiger Übernahme der Beiträge in der GKV versichert sind. Jedoch sollten diese Fälle nicht instrumentalisiert werden, um ein grundsätzlich bewährtes System in Frage zu stellen. Hier zeichnen sich bereits Lösungen ab, um die Dienstherren an den Beitragskosten zu beteiligen.

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung

Stellungnahme des dbb sh

Sonderseit

Die Einführung der pauschalen Beihilfe würde im Kern bedeuten, dass für alle Beamtinnen und Beamte anstelle des gegenwärtigen etablierten Modells auch die Versicherung in der GKV bei anteiliger Beitragsübernahme durch den Dienstherrn in Frage kommt. Selbst bei einem eingeräumten Wahlrecht wäre der Haken: Der Stellenwert des gegenwärtigen attraktiven Systems der Gesundheitsfürsorge als Argument für das Berufsbeamtentum würde sinken, wenn es nicht mehr automatisch greift. Genau wie die Beihilfe darf auch die Heilfürsorge nicht infrage gestellt werden. Hinzu kommt: Wenn die Entscheidung gegen das etablierte Beihilfesystem bereut wird, gibt es kein Zurück mehr.

Als auf den öffentlichen Dienst spezialisierte Gewerkschaftsorganisation können wir uns somit nicht den Befürworten der pauschalen Beihilfe – insbesondere der Opposition im Landtag sowie den Gewerkschaften außerhalb des dbb‘s – anschließen.

Die mit der pauschalen Beihilfe unstrittig zumindest in den ersten Jahrzehnten verbundenen höheren Kosten sollten besser für andere Zwecke eingesetzt werden, zum Beispiel für die vollständige Abschaffung des Beihilfeselbstbehaltes. Bislang weigert sich die Landesregierung noch, diesen überfälligen Schritt zu gehen.

Ungeachtet dessen ignorieren wir nicht, dass es problematische Einzelfälle gibt, in denen Beamtinnen und Beamte keine adäquate Möglichkeit einer Absicherung über die Kombination Beihilfe/PKV haben und deshalb unter vollständiger Übernahme der Beiträge in der GKV versichert sind. Jedoch sollten diese Fälle nicht instrumentalisiert werden, um ein grundsätzlich bewährtes System in Frage zu stellen. Hier zeichnen sich bereits Lösungen ab, um die Dienstherren an den Beitragskosten zu beteiligen.

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung

Stellungnahme des dbb sh

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein