Seit Februar gelten im Schleswig-Holsteinischen Landesdienst keine Stellenobergrenzen mehr. Die entsprechende Landesverordnung wurde nicht verlängert, sie ist ersatzlos ausgelaufen. Dies entspricht einer Forderung des dbb sh. Denn es ist zum Beispiel nicht in Ordnung, wenn eigentlich sachgerechte Beförderungen durch pauschale Obergrenzen ausgebremst werden, weil die dafür erforderlichen statusrechtlichen Ämter nicht ausgewiesen werden dürfen.
Die Stellenobergrenzen legten bislang fest, wie hoch der prozentuale Anteil an Beförderungsämtern am Stellenbestand sein darf.
Das kann zu sachwidrigen Ergebnissen, einer unzureichenden Flexibilität und zu Gerechtigkeitslücken führen. Weiterhin können durch Stellenobergrenzen Neiddebatten provoziert werden: in den verschidenen Fachrichtungen beziehungsweise Landesbehörden bestanden unterschiedliche Obergrenzen . Einige Bereiche waren komplett ausgenommen, andere waren engen und praxisfernen Grenzen unterworfen. Derartige Unterschiede und Begrenzungen gehören jetzt der Verganenheit an.
Das Auslaufen der Stellenobergrenzenverordnung erhöht allerdings die Erwartungen an sachgerechte und akzeptierte Regelungen zur Stellenbewertung. Diesbezüglich sieht der dbb sh noch Regelungsbedarf. Weiterhin sehen wir das zunehmende Erfordernis ausfinanzierter Stellenpläne beziehingsweise ausreichender Beförderungsbudgets.
Während die Stellenobergrenzenverordnung für die Landesverwaltung ausgelaufen ist, bleibt die kommunale Stellenobergrenzenverordnung noch bestehen. Diese gewährleistet jedoch eine ausrechende Flexibilität, weil lediglich für bestimmte Kommunen höchszulässige Ämter vorgegeben werden.