14. September 2022

Energiepauschale: Nachteile für Versorgungsempfänger abgewendet

Der dbb schleswig-holstein begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die Energiepauschale auch den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern auszuzahlen. Die Kritik an der ursprünglichen Situation, Rentner und Pensionäre im Regen stehen zu lassen, hat damit Früchte getragen.

Zunächst hatte die Regierungskoalition auf Bundesebene die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro lediglich den aktiv Beschäftigten (für die im September die Auszahlung erfolgt) zuerkannt. Das ist auf massiven Widerstand auch beim dbb und seiner Seniorenvertretung gestoßen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Senioren, die trotz geringerer Einkünfte den steigenden Kosten uneingeschränkt ausgesetzt sind, von der Unterstützung ausgenommen werden.

Im "Dritten Entlasungspaket" des Bundes wird deshalb nachjustiert: Auch Rentnerinnen und Rentner sollen nunmehr die Energiepauschale erhalten. Folglich wäre es weniger denn je vermittelbar, die Pensionäre davon auszunehmen. Die notwendige Korrektur bezüglich der Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein kann jedoch nicht vom Bund ausgehen. Die Zuständigkeit liegt beim Land. Die Landesregierung hat jetzt die aus Sicht des dbb sh einzig richtige entsprechende Entscheidung getroffen. Details müssen allerdings noch geklärt werden.

Ungeachtet dessen wird das Ringen um Kosten und Verbrauch von Energie für alle Bürger weitergehen. Der dbb bringt sich in die Debatten ein, um an sachgerechten Lösungen mitzuwirken. In diesem Sinne waren und sind wir an der "konzertierten Aktion" auf Bundesebene sowie am "Spitzengespräch Energie" auf Landesebene, wo ergänzende Hilfspakete geschnürt werden, beteiligt.

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein