9. August 2022

Energiesparmaßnahmen im öffentlichen Dienst: Arbeitsorte können nicht beliebig verschoben werden

Die Landesregierung plant zusätzliche Energiesparmaßnahmen im öffentlichen Dienst. Dazu zählen die Ausschöpfung von zulässigen Raumtemperaturen, der Warmwasserverzicht bei Handwaschbecken und die Erstellung flächenreduzierender Raumkonzepte. Dazu sagt dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp: „Den Beschäftigten ist natürlich der Ernst der Lage klar. Es besteht bereits ein großes Verantwortungsbewusstsein beim Energieverbrauch und selbstverständlich werden weitere Einsparbemühungen des Landes grundsätzlich unterstützt. Allerdings können die Beschäftigten weder Versäumnisse der Vergangenheit ausbaden noch können Arbeitsorte und Arbeitszeiten beliebig verschoben werden.“

Problematisch ist, dass viele öffentliche Gebäude nach wie vor von einem erheblichen Investitionsstau betroffen sind, auch hinsichtlich der energetischen Sanierung. Die Folge kann nicht sein, dass die Beschäftigten mal eben in energieeffiziente Gebäude zusammen-gepfercht oder zwangsweise ins Homeoffice geschickt werden.

Die Maßnahmen müssen mit Blick auf die Arbeitsabläufe praktikabel sein, auch aus Sicht der Beschäftigten. Nicht zuletzt deshalb erfordert die Zuweisung eines anderen Arbeitsortes oder die Einschränkung flexibler Arbeitszeiten stets die Zustimmung des Personalrates. Hinzu kommt, dass die Arbeit im Homeoffice zwar ermöglicht werden sollte, nach der aktuellen Rechtslage aber nicht einseitig angeordnet werden kann. Außerdem macht es natürlich wenig Sinn, den Energieverbrauch einschließlich entsprechender Kosten einfach auf die Beschäftigten zu verlagern.

Insgesamt gilt es, energetisch sinnvolle Arbeitsabläufe durch passende Angebote zu fördern. Dabei müssen die jeweils bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene beachtet werden. Dazu gehört auch, dass im Winter in Büroräumen eine Mindesttemperatur von 20 °C erreicht wird und dass im Sommer bei Temperaturen von über 26 °C reagiert wird. Ob hierbei oder auch beim Homeoffice die rechtlichen Vorgaben noch verändert werden, bleibt abzuwarten. Derzeit liegt nichts auf dem Tisch.

Wichtig ist aus Sicht des dbb sh, dass in besonderen Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern und Betreuungseinrichtungen eine gesonderte Betrachtung erfolgt, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Kommunen obliegt.

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein