15. Juli 2025

Gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst: Debatte und Maßnahmen dürfen nicht verunsichern

Der dbb sh begrüßt und unterstützt das Anliegen, Verfassungsfeinden keinen Platz im öffentlichen Dienst zu bieten. Einige Diskussionsbeiträge und angedachte Maßnahmen scheinen jedoch überzogen und nicht ausreichend durchdacht. Wenn nämlich eine Verunsicherung von Bürgern sowie Bewerbern und Beschäftigten provoziert wird, dann wird der bei diesem Thema eigentlich vorhandene Konsens beschädigt.

Gegenüber den Bürgern sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Verfassungstreue der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes grundsätzlich in Frage zu stellen ist und deshalb verschärfte Maßnahmen unumgänglich sind. Ebenso wenig darf bei angehenden und vorhandenen Beschäftigten ein mulmiges Gefühl entstehen, weil sie von einer kompletten Durchleuchtung ihres Privatlebens durch den Verfassungsschutz ausgehen.

Zu bedenken ist, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in aller Regel nicht nur fest auf dem Boden der Verfassung stehen, sondern vielfach mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur praktischen Wirksamkeit der Verfassung leisten. Dennoch müssen Einzelfälle, in denen das Verhalten nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist, identifiziert werden und die notwendigen Maßnahmen auslösen.

Ob dafür die Überprüfung der Mitgliedschaft in einer aktuell legalen Partei einen sinnvollen beziehungsweise rechtssicheren Beitrag leistet, muss bezweifelt werden. Denn allein daraus dürfte sich kein verfassungs-feindliches, mit dem Beamtenverhältnis nicht zu vereinbarendes Verhalten ableiten lassen, so dass eine nur darauf basierende Verweigerung der Ein-stellung beziehungsweise Entfernung aus dem Dienst aus beamtenrecht-licher Sicht problematisch ist. Deshalb hält es der dbb sh für keine gute Idee, in Schleswig-Holstein voreilig einem derartigen Beispiel aus Rheinland-Pfalz zu folgen.

Der dbb sh geht aufgrund der vorliegenden Informationen davon aus, dass diese Bedenken seitens der Landesregierung geteilt werden, so dass das angekündigte Gesetzgebungsverfahren, welches unter anderem vor der Einstellung die Regelabfrage beim Verfassungsschutz vorsieht, konstruktiv begleitet wird. „Ein gut gemachtes Gesetz, das auch die Belange der Bewerber und Beschäftigten berücksichtigt, kann einen Beitrag leisten zur Vertrauensbildung in einen zuverlässigen öffentlichen Dienst“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Der dbb sh wird stets darauf achten, dass mit Themen wie „Datensensibilität“, „Rücknahme von Ernennungen“ und „Disziplinarverfahren“ sachgerecht umgegangen wird.

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein