Die Landesregierung hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Versorgungsfonds vorgelegt. Mit diesem Gesetzesvorhaben soll sichergestellt werden, dass die von den Beamtinnen und Beamten durch Kürzungen bei der Besoldung und Versorgung in den vergangenen Jahren erbrachten Mittel auch weiterhin ausschließlich zur Abdeckung von Versorgungskosten verwendet werden dürfen.
Das alte Gesetz läuft 2017 aus. Ohne die jetzt vorgelegte Regelung wären die Mittel ab 2018 frei verfügbar geworden.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bestand zum 31.12.2017 in Höhe von rd. 630 Millionen Euro in den Fonds überführt wird und auch ab 2018 weiterhin eine jährliche Zuführung in der Höhe von 2017 (rd. 77,5 Mio) stattfindet. Daneben sollen ab 2020 für jede Neueinstellung im Beamtenbereich 100 Euro monatlich in den Fonds eingelegt werden.
Hierzu sagte dbb Chefin Anke Schwitzer: „ Wir waren in dieses Vorhaben bereits sehr frühzeitig eingebunden und haben die Zielrichtung stets begrüßt. Die Errichtung des Versorgungsfonds ist ein richtiger Schritt in die Zukunft. Damit wird auch weiterhin gesetzlich verankert, dass dieses Geld nur für Versorgungsausgaben verwendet werden darf. Es handelt sich schließlich um das Geld der Beamtinnen und Beamten, das sie selbst durch Kürzungen bei ihrer Bezahlung erbracht haben. Es wäre nicht vermittelbar gewesen, wenn dieses Geld nun einfach im Landeshaushalt versickert wäre. Bei den Neueinstellungen ab 2020 muss noch nachgelegt werden. Die 100 Euro haben eher symbolischen Charakter“
„Den gleichzeitig vorgelegten Versorgungsbericht betrachten wir als Bestandsaufnahme. Wir werden uns die dort enthaltenen Zahlen und Fakten genau anschauen und dann bewerten. Vorschnelle Bewertungen und hinkende Vergleiche mit Durchschnittsrenten sind hier nicht angebracht“, so Schwitzer abschließend.
Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein