23. März 2023

Landeshaushalt 2023: Keine Gewähr für einen vollständig handlungsfähigen Staat

Der vom Landtag nunmehr beschlossene Haushalt für das laufende Jahr beinhaltet mit einem Volumen von 16,7 Milliarden Euro zwar beeindruckende Zahlen. Klare Weichenstellungen für einen flächendeckend handlungsfähigen öffentlichen Dienst sind allerdings kaum erkennbar. Es mangelt vor allem an Maßnahmen zur zuverlässigen Besetzung von Stellen. Aber auch eine überfällige Weiterentwicklung von Verwaltungsstrukturen und -abläufen inklusive einer wirksamen Aufgabenkritik wird unzureichend abgebildet. So kann nicht erwartet werden, dass die Diskrepanz zwischen Aufgaben- und Personalbestand wirklich beseitigt wird.

Genau das wäre aber dringend erforderlich, angesichts einer sich weiter verschärfenden Belastungssituation in nahezu allen Aufgabenbereichen des öffentlichen Dienstes. Zu den Folgen zählt auch ein hoher Krankenstand, der nach uns vorliegenden Berichten in einzelnen Dienststellen über 20 Prozent ausmacht.

Insbesondere an den direkten Schnittstellen zwischen dem öffentlichen Dienst und den Menschen – zum Beispiel im Bildungs-, Sicherheits-, Sozial- und Vollzugsbereich sowie in der Finanzverwaltung und etlichen Serviceleistungen – gehören Unterbesetzung, Unterfinanzierung und praxisferne Vorschriften zum Alltag, der den Beschäftigten mehr abverlangt, als leistbar ist.

Zwar sieht der Haushalt einige neue Stellen vor – doch das macht nur Sinn, wenn sie auch wirklich anforderungsgerecht besetzt werden können. Hier gibt es bereits erhebliche Probleme. Eine Lösung erfordert Attraktivitätssteigerungen, die aber nicht in Sicht sind. Zum Beispiel bleibt es bei der schon lange nicht mehr zeitgemäßen 41-Stunde-Woche für Beamtinnen und Beamte.

Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz erfolgte Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage (gilt auch für Feuerwehr, Steuerfahndung, Justizvollzug, Maßregelvollzug und Verfassungsschutz) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2023 wird zwar begrüßt. Die Maßnahme dürfte aber vor allem dem politischen Ziel dienen, mit verhältnismäßig wenig Geld öffentlichkeitswirksamen Applaus bei sicherheitsrelevanten Berufsgruppen zu generieren. Sie kann jedoch nicht von deutlich weitergehenden Korrekturbedarfen zugunsten aller Beamtinnen und Beamten ablenken, zum Beispiel bei der jährlichen Sonderzahlung.

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein