Der Landesrechnungshof kritisiert, dass in den Jahren ab 2020 über 5.000 neue Stellen geschaffen wurden, was in Kombination mit Tabellenanpassungen zu erheblichen Personalkostensteigerungen führt. Dazu stellt dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp klar: „Wenn der Staat seine Aufgabe ernst nimmt, für Sicherheit und Bildung zu sorgen, führt kein Weg an einem auskömmlichen Personalbestand vorbei“. Das gelte auch für alle anderen Aufgaben, die der öffentliche Dienst infolge politischer Entscheidungen zu erfüllen hat, zumal in vielen Bereichen nach wie vor eine Personalunterdeckung besteht.
Die Kostensteigerungen sind deshalb logisch. Die Bürger haben nichts davon, wenn ambitionierte Ziele und Gesetze beschlossen werden, die Umsetzung jedoch an Unterfinanzierung und Personalmangel scheitert. Daraus resultierender Staatsverdruss dürfte auch nicht im Sinne der Politik sein – und schon gar nicht im Sinne der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die täglich mit den Problemen umgehen müssen und dabei zu häufig Belastungsgrenzen in einem gesundheitsgefährdenden Ausmaß überschreiten.
Gerechtfertigt und zwingend sind auch die Kostensteigerungen aus anstehenden Besoldungsanpassungen. „Wir haben lange dafür gekämpft, dass die Einschnitte der vergangenen Jahre korrigiert werden. Die ersten Schritte stehen infolge einer vorliegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes an. „Das ist kein Bonus, sondern die Wiederherstellung rechtmäßiger und verfassungskonformer Zustände“, so Tellkamp.
Der Stellenaufwuchs belegt aber auch, dass ein weiteres Anliegen völlig unzureichend auf den Weg gebracht ist: Der Bürokratieabbau. Das ist der Hebel, mit dem die die Logik steigender Kosten durchbrochen werden kann. Wenn nämlich durch weniger Vorschriften und Aufgaben, zeitgemäße Strukturen und zusammengeführte Prozesse der Personalbedarf und damit auch Überlastungssituationen reduziert werden. Der dbb sh plädiert immer wieder für einen übergreifenden Ansatz, der allerdings weiterhin auf sich warten lässt. Das dürfte aber der einzige erfolgversprechende und seriöse Weg sein, um ein vom Landesrechnungshof gefordertes Personaleinsparkonzept zu realisieren.
Auf ungeteilte Zustimmung des dbb sh stößt eine weitere Empfehlung des Landesrechnungshofes: „Die Landesregierung sollte der Versuchung widerstehen, auch für 2027 Mittel aus dem Versorgungsfonds als allgemeine Deckungsmittel einzuplanen“. Deshalb setzt sich der dbb sh für die Absicherung im Rahmen einer Verfassungsreform ein.
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Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein