Alle maßgebenden Akteure haben dazu beigetragen, dass die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in diesem Jahr schnellstmöglich angepasst werden: die Landesregierung hat ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die relevanten Inhalte des Tarifabschlusses übernimmt. Der dbb sh hat einen zügigen Gesetzgebungsprozess ermöglicht, indem ein verkürztes Beteiligungsverfahren und eine Konzentration auf die Tabellenanpassung mitgetragen wurde. Und auch die Opposition hat keine Steine in den Weg gelegt, sondern diesen mitgeebnet. So hat der Landtag in seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode das maßgebende Gesetz beschlossen.
Dieses Gesetz bedeutet:
Rückwirkend ab Januar 2017 werden die Bezüge um 1,8 Prozent, mindestens aber um 75 Euro angepasst. Der gegenüber der Tarifanpassung um 0,2 Prozentpunkte reduzierte Wert resultiert aus der vorgegebenen Regelung zum Aufbau einer Versorgungsrücklage.
Ab 2018 erhöhen sich die Bezüge um 2,35 Prozent.
Anwärter erhalten zu den beiden Anpassungszeitpunkten jeweils 35 Euro mehr.
Hätte der Landtag in seiner letzten Tagung vor den Landtagswahlen nicht die 1. und auch die 2. Lesung des Gesetzes passieren lasen, hätte erst nach den Landtagswahlen ein völlig neuer Anlauf erfolgen müssen, was mit aus unserer Sicht unvertretbaren Zeitverzögerungen verbunden wäre. Da diese abgewendet wurden, ist nach Angaben des Finanzministeriums für Mai mit der erhöhten Auszahlung - natürlich rückwirkend ab Januar - zu rechnen.
Der dbb sh wird darauf achten, dass die vereinbarten ergänzenden Gespräche über Anpassungen der Besoldungsstruktur zeitnah und ergebnisorientiert aufgenommen werden.
Noch ein wichtiger Hinweis zur Versorgungsrücklage: Es konnte erreicht werden, dass in 2017 die um 0,2 Prozentpunkte reduzierte Anpassung überall dort ohne Auswirkungen bleibt, wo der Mindestbetrag von 75 Euro greift. Dieser Mindestbetrag wurde im Gegensatz zum Tarifabschluss nicht gedeckelt. Außerdem konnte erreicht werden, dass ab 2018 eine Absenkung prozentualer Anpassungen ausbleibt. Die weiter vorgesehenen Zuführungen zum Versorgungsfonds werden dann allein vom Dienstherrn geschultert.