Landtag gibt grünes Licht: Modernisierung des Landesbeamtenrechts
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine umfangreiche Änderung von beamtenrechtlichen Vorschriften beschlossen.
Dabei gibt es zwar positive Ansätze, diese bleiben jedoch deutlich hinter den Erwartungen und Erfordernissen zurück. Das zeigt sich an diesen Beispielen:
- Die Änderungen basieren auf einer Initiative zur Attraktivitätssteigerung des Berufsbeamtentums in Schleswig-Holstein, aber maßgebende Punkte wie die Reduzierung der aufgestockten Arbeitszeit oder die Aufstockung der gekürzten Jahressonderzahlung werden ausgeblendet.
- Die Möglichkeiten von Elternzeit und Familienpflegezeit werden erweitert, aber dabei handelt es sich nicht um eigene Akzente, sondern um die überfällige Anpassung an die für Tarifbeschäftigte bereits geltende Rechtslage.
- Zwar sind 40- und auch 50-jährige Dienstjubiläen - ggf. auch rückwirkend zum 1. Mai 2011 - wieder mit einer Jubiläumszulage verbunden, aber 25-jährige Jubiläen werden ignoriert.
- Es wird zwar eine weitere Form der Altersteilzeit eingeführt („63 plus“), aber es mangelt an konkreten Nutzungsmöglichkeiten und Rechtsansprüchen für alle Interessierten.
- Die Arbeitszeitflexibilität wird zwar ausgeweitet, aber ein großer Wurf wie die Ermöglichung von Langzeitkonten bleibt aus.
- Die Möglichkeit für Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit zeigt, das diesbezügliche Probleme nicht mehr ignoriert werden, aber die Regelungen bergen Gerechtigkeitslücken und sind nicht überall praktikabel.
Die Inhalte und die wichtigsten praktischen Auswirkungen der Gesetzesänderung sind Gegenstand unserer Seminare zum Beamtenrecht.
Nach Überzeugung des dbb sind Landesgesetzgeber und Landesregierung weiterhin gefordert, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber zu verbessern. Wir werden die Politik mit unseren Forderungen und Vorschlägen konfrontieren - auch im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Landtagswahlkampf.
Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein