Die dbb jugend hat sich im Zuge einer Anhörung durch den Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum Mindestlohn für junge Menschen positioniert. Dabei wurde klargestellt, dass die Ausnutzung junger Menschen als "Billigarbeitskräfte" weder durch bestehende Rechtsvorschriften ermöglicht noch in der Praxis toleriert werden darf.
Ungeachtet dessen plädiert die dbb jugend für eine differenzierte Betrachtung. Landesjugendleiterin Christin Seifert: "Wenn die Arbeit der Bestreitung des Lebensunterhaltes dient, ist durchaus eine andere Bewertung denbkbar als wenn es um die Aufbesserung des Taschengeldes dient."
Wichtig ist außerdem, dass jede (Mindest-)Lohndebatte das ergänzende Ziel berücksichtigen sollte, dass Qualifikation sich lohnen muss. Dies erfordert nicht nur motivierende Ausbildungsentgelte und Anwärterbezüge sondern auch attraktive Einstiegsgehälter. Deshalb ist es gut, dass auch im öffentlichen Dienst erste Schritte in die richtige Richtung durchgesetzt werden konnten. Mit Blick auf die Gesamtlage stellt auch die Reform des Berufsbildungsgesetzes, die eine Mindestausbildungsvergütung beinhaltet, einen sinnvollen Baustein dar.
Der dbb Landesvorstand hält Bewertung der dbb Jugendorganisation für überzeugend. Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp ergänzt: "Die Politik sollte aber auch nicht vergessen, dass der Kampf gegen Billignöhne eine ausreichende Personalausstattung zur Durchsetzung des Mindestlohngesetzes erfordert."