Der dbb schleswig-holstein begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung und der Landtag nach dem Tarifabschluss sehr zügig für Klarheit sorgen: Die Inflationsausgleichsprämie wird in Schleswig-Holstein auf die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen übertragen. Nachdem die heutige Anhörung im Finanzausschuss unter Beteiligung des dbb sh in einer entsprechenden Beschlussfassung mündete, steht der endgültigen Beschlussfassung durch den Landtag am 15. Dezember nichts mehr im Wege. „Aber erst nach der im nächsten Jahr anstehenden Übertragung der tabellenwirksamen Komponenten können wir eine Bilanz ziehen“ so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Zwar hat sich die Landesregierung inzwischen positiv zu unserer Forderung geäußert, den gesamten Tarifabschluss wirkungs- und auch zeitgleich zu übertragen. Offen ist jedoch, wie dabei mit der Herausforderung umgegangen wird, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten. Aus unserer Sicht müssen ergänzende Stellschrauben bewegt werden, um das Abstandsgebot zur sozialen Grundsicherung sowie das Leistungsprinzip zu wahren. Dabei ist zum Beispiel die deutliche Erhöhung des Bürgergeldes zu berücksichtigen. Wir werden den für das erste Quartal angekündigten Gesetzentwurf auf Herz und Nieren prüfen und den Beamtinnen und Beamten eine Empfehlung geben, ob anspruchswahrende Aktivitäten eingestellt, aufrechterhalten oder ausgeweitet werden sollten.
Doch das Land könnte vor einer weiteren großen besoldungspolitischen Herausforderung stehen: In Kürze dürfte das Bundesverfassungsgericht in zwei vom dbb sh initiierten Verfahren entscheiden: dabei geht es um die bereits im Jahr 2007 vorgenommene empfindliche Kürzung des Weihnachtsgeldes sowie um die die Zulässigkeit der Verfassungs-beschwerde gegen die Besoldungsgesetzgebung im Jahr 2022. Seinerzeit wurden familienbezogene Besoldungskomponenten ausgeweitet, anstatt Kürzungen für alle Betroffene zurückzunehmen.
Zunächst steht aber fest: Beamtinnen und Beamten erhalten für das Jahr 2023 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 € (Anwärter 1.000 €). Im Jahr 2024 werden weitere 300 € sowie in den ersten 10 Monaten je 120 € (Anwärter 50 €) gezahlt. Insgesamt handelt es sich um 3.000 € (Anwärter 1.500 €), die steuerfrei bleiben. Versorgungsempfänger profitieren entsprechend ihres Ruhegehaltssatzes. Das ist ein wichtiger erster Schritt, um auf die Inflation und das Gehaltsgefälle infolge der Einkommensrunde für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen zu reagieren.