7. August 2019

Redaktion zum Tarifergebnis 2019 abgeschlossen: Jetzt steht das "Weihnachtsgeld 2019" für alle Statusgruppen fest

Endlich konnte eine Einigung zur Umsetzung der Tarifrunde 2019 zwischen der TdL und den Gewerkschaften erzielt werden. Es gab verschiedene Dissenspunkte, zu denen nun Lösungen vorliegen. Dazu gehören auch die genauen Werte der Jahressonderzahlung, so dass wir unsere Übersicht für alle Statusgruppen anpassen konnten.

Die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung:

Jahressonderzahlung: Bei der im Zusammenhng mit den besseren Eingruppierungsregelungen bis 2022 eingefrorenen Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte des Landes mussten die vereinbarten Mindestbeträge der Entgelttabelle berücksichtigt werden. Im Ergebnis gibt es jetzt eine weitere Aufteilung zwischen den Entgeltgruppen 1 bis 8. Näheres ergibt sich aus unserer Übersicht für alle Statusgruppen. Für die Beamtinnen und Beamten ist noch kein Ausgleich für die vor 12 Jahren vorgenommen Kürzungen realisiert; die vorliegenden Vorschläge der Landesregierung stoßen auf großen Unmut der Betroffenen. Hierzu berichten wir in Kürze gesondert. Bei den Kommunalbeschäftigten greift ab sofort wieder eine Dynmisierung, so dass die prozentualen Absenkungen gestoppt werden konnten.

Garantiebeträge bei Höhergruppierungen: Durch die auf 100 beziehungsweise 180 Euro angehobenen Garantiebetröge bei Höhergruppierungen sind Höhergruppierungen wieder lukrativer. In den Redaktionsverhandlungen konnte erreicht werden, dass davon auch alle Beschäftigten profitieren, die vor dem 1. Januar 2019 höhergruppiert wurden und bislang niedrigere Garantiebeträge erhalten.

Sonstiges: Sachgerechte Lösungen beziehungsweise Klarstellungen wurden auch bei Überleitungen in die Entgeltgruppe 9 a, den Tabellenwerten für die Entgeltgruppe 2Ü sowie bei Eingruppierungsfragen im Sozial- und Erziehungsdienst sowie in der Informations- und Kommunikationstechnologie gefunden. Zudem sollen zu ergänzenden Theman Verhandlungen aufgenommen werden, zum Beispiel zu Eingruppierungen im Bereich Straßenbau und -betrieb sowie zum Samstagszuschlag in Krankenhäusern und Universitätskliniken.

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein