Im Landtag wird aktuell ein Antrag diskutiert, das Werteverständnis des öffentlichen Dienstes bezüglich Rassismus und Rechtsextremismus wissenschaftlich zu untersuchen. Dazu wurde die Meinung des dbb eingeholt. Wir haben empfohlen, von einer solchen Untersuchung abzusehen, damit sich die Beschäftigten nicht einem Generalverdacht ausgesetzt sehen. Vielmehr sollte dafür Sorge getragen werden, dass der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion wahrnehmen und die ihm obliegenden Aufgaben zuverlässig erfüllen kann.
Denn auch was Umgang und Haltung bezogen auf Rassismus und Extremismus angehen, spielt der gesamte öffentliche Dienst eine wichtige Rolle: Er steht für einen funktionierenden Rechts- und Sozialstaat und ist bei der Aufgabenerfüllung an Recht und Gesetz gebunden. Damit sind rassistische oder extreme Einstellungen beziehungsweise Verhaltens-weisen nicht vereinbar.
Gut ist, dass solche Fälle verhältnismäßig selten auftreten und dass sie – wenn doch - klare Konsequenzen nach sich ziehen. Aus unserer Sicht ist abgesehen von solchen Ausnahmefällen aber klar: Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes stehen mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes und leisten eine tadellose Arbeit.
Unser zuverlässiger öffentlicher Dienst ist auch eine Folge der hier bestehenden besonderen Regelungen. Sie reichen von den im Grundgesetz verankerten Vorgaben für Stellenbesetzungen über die im Beamten- und Tarifrecht verlangte Bekenntnispflicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bis hin zu klaren Regelungen bei möglichen Fehlerhalten. Zu nennen sind die Remonstrationspflicht bei Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen und natürlich das Disziplinar- und Arbeitsrecht.
Wenn die besonderen Anforderungen an den öffentlichen Dienst greifen, fair mit ihm umgegangen wird und er seine Aufgaben professionell erfüllen kann, dann ist das ganz sicher auch ein wichtiger Beitrag zum Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Es kommt also besonders auf die bereitgestellten Ressourcen an. Wenn diese allerdings noch nicht einmal eine verfassungskonforme Besoldung ermöglichen, kann eine gewisse Schieflage nicht übersehen werden – denn von den Beschäftigten wird eine uneingeschränkte Verfassungstreue erwartet.
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