2. November 2022

Vereinbarung über Softwareeinsatz in der Landesverwaltung: Beschäftigte sind vor sachwidriger Nutzung geschützt

Die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen haben mit dem Land Schleswig-Holstein eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Beschäftigten vor sachwidriger Nutzung von Daten schützt, die im Zusammenhang mit Software-Lizenzen erhoben werden. Unter anderem wurde klargestellt, dass die Daten nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten genutzt werden dürfen.

Auch die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften ist gewährleistet.

Hintergrund der Vereinbarung ist die Erhebung der Nutzungspraxis von Software. Damit soll die vertragsgemäße und wirtschaftliche Nutzung von Software-Lizenzen gewährleistet werden. Alle Beschäftigten, auf deren Arbeitsplatzrechnern oder mobilen IT-Geräten der sogenannte "Software-Agent" installiert wird, werden im Vorfeld der Produktivsetzung des Verfahrens informiert.

Landesvorsitzender Kai Tellkamp, der die Vereinbarung im Namen des dbb sh unterzeichnet hat, erläutert: "Wir begrüßen, dass das Land diesbezüglich auf Vertrauensbildung und Transparenz gegenüber den Beschäftigten Wert legt. Mit der Vereinbarung auf der Grundlage von § 59 des Mitbestimmungsgesetzes wurde eine Rechtsquelle geschaffen, die für das Land verbindlich ist und die den Beschäftigten die notwendige Sicherheit gewährleistet."

Vereinbarung über den Einsatz einer Software zur Unterstützung des Lizenzmanagements

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein