Das im öffentlichen Dienst als „Sonderzahlung“ bezeichnete Weihnachtsgeld ist in diesem Jahr mit Blick auf die explodierenden Verbraucherpreise wertvoller denn je. Damit sind aber auch die vorgenommenen Streichungen und Kürzungen schmerzhafter denn je. Diese könnten für das Land Schleswig-Holstein zu einem teuren Bumerang werden, sollte es zu einer nachträglichen Korrektur für die Beamtinnen und Beamten kommen, was aus Sicht des dbb sh nicht unrealistisch ist. Wir haben in einer vom Bundesverfassungsgericht angeforderten Stellungnahme zum dort anhängigen Musterverfahren deutlich Position bezogen.
Die entsprechenden Einschnitte bei den Beamtinnen und Beamten haben wesentlich zu einer mit den Vorgaben der Verfassung nicht mehr in Einklang zu bringenden Alimentation beigetragen. Der Grundbetrag in Höhe von nur 660 Euro wird lediglich bis zur Besoldungsgruppe A 10 gezahlt. So ist es seit dem Jahr 2007 und so wird es auch wieder die Besoldungsabrechnung für Dezember 2022 ausweisen. Der dbb sh hat immer deutlich gemacht, dass er die Kürzungen nicht akzeptiert. Da keine politische Lösung möglich war, wurde die gerichtliche Prüfung angeschoben. Unsere Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht sowie eine aktuelle „Weihnachtsgeldübersicht“ für den öffentlichen Dienst sind auf unserer Homepage abrufbar.
Die Auszahlung der Sonderzahlung an die Tarifbeschäftigten erfolgt bereits mit den Novemberbezügen. Doch auch das hier geltende Niveau ist keineswegs abschließend zufriedenstellend. Die Werte liegen je nach Arbeitgeberzugehörigkeit (Bund, Land oder Kommune) und Entgeltgruppe zwischen 32,53 und 90 Prozent der Tabellenentgelte. Die meist krummen Prozentzahlen resultieren noch aus einem Kompromiss zur Verbesserung von Eingruppierungsregelungen. Die Arbeitgeber sollten ihr „Eingruppierungstrauma“ überwinden und die Beträge wieder aufstocken.
Arbeitgeber und Politik müssen den Fuß von der Bremse nehmen, wenn es um die Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst geht. Deshalb hat auch die anstehende Einkommensrunde für Bund und Kommunen Anfang 2023 eine große Bedeutung. Für den Landesdienst (sowie die Kommunalbeamten) greift im Dezember 2022 zunächst eine Anhebung um 2,8 Prozent. Mit Blick auf die aktuelle Situation muss neu bewertet werden, ob diese Anhebung bis zur nächsten für diesen Personenkreis maßgebenden Einkommensrunde im Herbst 2023 genügt.
Mitglieder-Info auf der Grundlage dieser Meldung
Übersicht zum Weihnachtsgeld 2022 für Beamte und Tarifbeschäftigte