12. November 2023

Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst: Jahre der Enttäuschungen dürfen sich nicht fortsetzen

Das Weihnachtsgeld ist für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine herbe Enttäuschung. Die Sonderzahlung beträgt bei den Tarifbeschäftigen zwischen 32,53 und 87,43 Prozent eines Monatsentgeltes. Etliche Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein gehen komplett leer aus. Wie dringend dort eine Korrektur ist, zeigt unser Weihnachtsgeldverlustrechner, den wir erneut aktualisiert haben. Eine vom Bundesverfassungsgericht angekündigte Entscheidung zu den bereits im Jahr 2007 beschlossenen Einschnitten könnte eine überfällige Kehrwende einleiten.

Die anstehende Entscheidung aus Karlsruhe basiert auf einem vom dbb schleswig-holstein betreuten Musterfall. Sie könnte dem Land teuer zu stehen kommen. Wenn die Rechtswidrigkeit der Kürzungen bestätigt wird, dürfte das Land in der Pflicht sein, nachzulegen. Das betrifft auch die Vergangenheit: für die Jahre 2007 bis 2021 hat das Land auf Druck des dbb sh zugesichert, unabhängig von individuellen Anträgen der Betroffenen ggf. korrigierende Zahlungen zu leisten (Gleichstellungszusage).

Diese Zusage wurde ab 2022 nicht fortgesetzt, weil das Land davon ausgeht, mit der im selben Jahr vorgenommenen Besoldungskorrektur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wieder zu erfüllen. Das sieht der dbb schleswig-holstein jedoch anders, zumal sehr viele Beamtinnen und Beamte von den Korrekturen nichts oder fast nichts spüren. Deshalb haben wir abermals das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Diesmal direkt, mit einer Verfassungsbeschwerde. Sollte auch daraus eine Gesetzeskorrektur resultieren, dürften Nachzahlungen nur für jene Beamtinnen und Beamte infrage kommen, die ihre Ansprüche durch Anträge abgesichert haben. Dies ist mit Blick auf die schleppende Besoldungsanpassung ohnehin in diesem Jahr angezeigt. Die vom dbb sh bereitgestellten Antragsmuster berücksichtigen vorsorglich alle Aspekte.

Die Einkommenspolitik der Schleswig-Holsteinischen Regierungskoalition steht nicht nur aufgrund der beiden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren unter Druck. Fraglich ist, ob für das Tarifergebnis, um das aktuell gerungen wird, im Haushalt eine ausreichende Vorsorge getroffen wurde – auch für die Übertragung auf Beamtinnen und Beamte.

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung

Übersicht zum "Weihnachtsgeld"

"Weihnachtsgeldverlustrechner"

Stellungnahme des dbb sh an das BVerfG zum "Weihnachtsgeldfall"

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein