Weiteres „Beamtenpaket“ für Schleswig-Holstein: Gesetzliche Ausgangslage für Beförderungen verbessert
„Wir begrüßen, dass nicht mehr zeitgemäße Hürden für Beförderungen abgesenkt und die Gefahr familienbedingter Karrierenachteile abgemildert beziehungsweise beseitigt werden,“ kommentiert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp wichtige Inhalte eines im Mai 2022 in Kraft getretenen Gesetzes mit beamtenrechtlichen Änderungen. „Jetzt gilt es, auch in der Praxis für positive Effekte zu sorgen.“
Das Gesetz zur Änderung beamten-, laufbahn- und mitbestimmungsrechtlicher Regelungen beinhaltet unter anderem:
- Die gesetzliche Mindestabstandsfrist zwischen zwei Beförderungen wird von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt.
- Der Bewährungsaufstieg von Laufbahngruppe 1 in Laufbahngruppe 2 erfordert hinsichtlich der Beurteilungen nur noch die zweithöchste Bewertungsstufe. Ergänzend wird ein prüfungsfreier und auf A 11 begrenzter Praxisaufstieg eingeführt.
- Die Vergabe von Führungsämtern auf Probe setzt im Kommunal- und Körperschaftsbereich erst ab A 13 ein. In der Landesverwaltung erfolgt eine Erweiterung im Bereich der Besoldungsordnung B.
- An verschiedenen Stellen des Beamtenrechtes werden mögliche Karriere-Nachteile abgemildert beziehungsweise beseitigt, die aus (Voll-) Freistellungen aufgrund Elternzeit oder einer Beurlaubung zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen resultieren können. Dies betrifft mögliche Beförderungen bereits in der Probezeit, die fiktive Fortschreibung von Beurteilungen sowie die Ableistung der Probezeit für Führungskräfte.
- Es wurde eine gesetzliche Grundlagen geschaffen, um Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten (z.B. Tätowierungen) machen zu können.
- Personalratssitzungen sind (weiterhin) im digitalen Format möglich.
Der dbb sh hatte sich unter Einbeziehung seiner Mitgliedsorganisationen über das Beteiligungsverfahren in die Gesetzesentstehung einbebracht. Die Stellungnahme des dbb sh ist über das Info-Center abrufbar.
Bereits zuvor wurden die Alimentation nachjustiert und diverse Verordnungen angepasst (u.a. betreffend den Erholungsurlaub und die Arbeitszeit). Die hohe Schlagzahl ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass noch vor der Landtagswahl eine Reihe von Projekten abgeschlossen werden sollte. Der dbb sh informiert ergänzend u.a. durch Seminare. Für die neue Legislaturperiode sehen wir einen weiteren politischen Handlungsbedarf, wir werden unsere Forderungen einbringen.
auf der Grundlage dieser Meldung
Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein