9. August 2021

Zu den Besoldungsplänen der Landesregierung: Es wird auf den Preis statt auf Qualität geachtet

Der dbb schleswig-holstein bedauert, dass sich die Ansprüche der Landesregierung an eine verfassungsfeste Besoldung noch immer auf einem ziemlich geringen Niveau bewegen. „Auch wenn die – für sich genommen natürlich positive – Übernahme des Tarifergebnisses kommen wird: um grundsätzliche Besoldungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichtes einzuhalten, wird zu sehr auf den Preis und zu wenig auf die Qualität geachtet!“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.

Die Besoldungspolitik der letzten Jahre fällt der Landesregierung jetzt mit ziemlicher Wucht auf die Füße: eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des nächsten Tarifergebnisses auf die Besoldung wäre nicht möglich, ohne die Verfassung zu missachten. Denn eine verfassungskonforme Besoldung erfordert nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zusätzliche Reparaturen. Mit den Einschnitten, die den Beamtinnen und Beamten in der Vergangenheit zugemutet wurden, wurde der Bogen deutlich überspannt.

Ob mit den von der Landesregierung vorgesehenen Maßnahmen aus juristischer Sicht ausreichend gegengesteuert wird, ist noch fraglich. Das werden wir sehr sorgfältig prüfen. Die Frage, ob es aus politischer Sicht ausreicht, kann aber bereits jetzt mit einem klaren Nein beantwortet werden! Wenn sogar das höchste deutsche Gericht bestätigt, dass die Bezahlung mit Blick auf die Verfassung zu gering ist, besteht weitreichender Handlungsbedarf.

Die bestehende Schieflage ist schließlich auch auf die Kürzung des Weihnachtsgeldes zurückzuführen. Das hat bei allen Beamtinnen und Beamten zu erheblichen Einbußen geführt, was auch in diesem Jahr wieder deutlich wird: Sogar unter Berücksichtigung der Besoldungsstrukturreform würden noch zwischen 934 Euro (A 5) und 4.321 Euro (A 16) fehlen. „Es ist nicht vermittelbar, wenn nur bei eng ausgewählten Gruppen ein Teil kompensiert wird und viele Beamtinnen und Beamte weiterhin in die Röhre schauen. Dabei begibt sich das Land auch noch auf einen für viele kaum durchschaubaren Flickenteppich“, so Tellkamp. „Mit Stolpergefahr!“

Die Pläne der Landesregierung beinhalten unter anderen die Anhebung des untersten Amtes auf A 6, die Erhöhung des Familienzuschlags um 40 Euro pro Kind, die Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Ehegatten und Kinder bei Familien mit mindestens zwei bzw. drei Kindern, den Wegfall des Beihilfe-Selbstbehaltes bis A 9 (Heilfürsorge: durchgängige Reduzierung auf 1 Prozent) sowie familieneinkommensabhängige Zuschläge.

Der dbb sh wird sich intensiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen, um ein für alle Beamtinnen und Beamten akzeptables Ergebnis zu erreichen.

Mitglieder-Info auf der Grundlage dieser Meldung

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein