17. Februar 2020

Zunständigkeit für das Landespersonal ändert sich: Das Kindergeld wird ab März von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt

Auf den ersten Blick scheint es unlogisch: Warum sind Beamtinnen und Beamte auf einemal "Kunden" der Bundesagentur für Arbeit? Ganz einfach: Dort ist die Familienkasse des Bundes angesiedelt, die für Kindergeldzahlungen zuständig ist. Eine Sonderregelung, nach der für das Personal des Landes das Dienstleistungszentrum Personal zuständig ist, geht zu Ende.

Der Zuständigkeitswechsel fußt auf einem Bundesgesetz, das bereits Ende 2016 beschlossen wurde. Danach können Länder und Kommunen, die bislang mit etwa 8.000 "Sonderfamilienkassen" in Eigenregie für das Kindergeld zuständig waren, die Aufgabe an die Bundesagentur für Arbeit abgeben. Die dort angesiedelte Familienkasse ist bereits für Kindergeldfälle außerhalb des öffentlichen Dienstes und damit für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland zuständig.

Der Zuständigkeitswechsel soll eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten, zudem können beim Land Personalkosten gespart werden. Die betroffenen Beschäftigten des Dienstleistungszentrums Personal werden auf anderen Stellen eingesetzt beziehungsweise gehen ohnehin in den Ruhestand.

Der Dienstherr beziehungsweise Arbeitgeber benötigt allerdings trotzdem weiterhin aktuelle Informationen über den Familienstand. Denn die Bezüge und damit die kindergeldabhängigen Bezügebestandteile werden weiter von diesem ausgezahlt. Das betrifft insbesondere den Familienzuschlag, das "Kinderweihnachtsgeld" und - bei Tarifbeschäftigten - gegebenenfalls Besitzstandsregelungen aus den dem TV-L vorhergehenden Tarifregelungen.

Während für die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten des Landes die Zuständigkeitsänderungen beim Kindergeld ab März greifen, steht für das kommunale Personal, bei denen die Aufgabe von der Versorgungsausgleichkasse wahrgenommen wird, ein Wechseltermin noch nicht fest. Doch auch dort sind entsprechende Überlegungen bereits angelaufen.

Für die betroffenen Beschäftigten ergeben sich grundsätzlich keine Nachteile. Das Kindergeld erscheint allerdings nicht mehr auf der Gehaltsabrechnung - aber auf dem Konto, eben von der Bundesagentur für Arbeit. Die dafür benötigten Daten von rund 21.000 Berechtigten und etwa 34.000 Kindern werden vom Land an die Bundesagentur für Arbeit elektronisch übermittelt. Dort werden jährlich etwa 40 Milliarden Euro an Kindergeld ausgezahlt.

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein