11. Januar 2017

Abschaffung der Beihilfe hat Risiken und Nebenwirkungen

Der dbb sh warnt vor einer oberflächlichen Diskussion über die Beihilfe und die Einbeziehung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung.

Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp: „Der Schuss kann nur nach hinten losgehen!“ Es war nur eine Frage der Zeit, nicht aber der Sachargumente, dass wieder eine Möglichkeit genutzt wird, angebliche Privilegien der Beamten zum Gegenstand von Meinungsmache gegen Beamte und unseriöser Politik zu machen.

Die Annahme der Bertelsmann Stiftung, in Schleswig-Holstein ließen sich jährlich 40 Millionen Euro sparen, wenn Beamte in der GKV sind, ist alles andere als realistisch.

Die genannten Einsparsummen entbehren jeder Grundlage, weil verschiedene Entwicklungen einfach unterstellt wurden. Die Ergebnisse gehören deshalb bestenfalls in das Reich der Spekulation. Hinzu kommt, dass auch die Zukunft der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht frei von Herausforderungen mit derzeit kaum absehbaren Konsequenzen ist.

Würde dem Vorschlag der Studie gefolgt werden, müssten außerdem wichtige Folgewirkungen beachtet werden: Die Hälfte der GKV-Beiträge müsste von den versicherten Beamten getragen werden – damit verbundene Kostensteigerungen müssten dann durch eine Anpassung der Besoldung ausgeglichen werden. „Wir werden nicht akzeptieren, dass den Beamten Pflichtbeiträge ohne jede Kompensation auferlegt werden“, so Tellkamp. Außerdem ist zu erwarten, dass die Ärzte auf eine Anhebung der GKV-Abrechnungssätze pochen werden, wenn die derzeitige Quersubventionierung des Gesundheitssystems durch die PKV entfällt. Das würde Kostensteigerungen für die Beitragszahler der GKV bedeuten. Dazu würde auch der Wegfall von Wettbewerbselementen auf dem Gesundheitsmarkt durch eine Einheitsversicherung beitragen.

Die Abschaffung der Beihilfe dürfte aber bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen scheitern: Die Beihilfe gehört neben Besoldung und Versorgung zum Gesamtpaket der grundgesetzlich geschützten Alimentation von Beamten durch ihren Dienstherrn.

Tellkamp: „Aktuell kommt es doch darauf an, den öffentlichen Dienst zu stärken und seine Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Dafür müssen Nachwuchskräfte gewonnen und die Motivation der Kolleginnen und Kollegen gewährleistet werden. Wer dies durch die Abschaffung von begründeten Fürsorgebestandteilen erschwert, spielt letztendlich mit der Funktionsfähigkeit unseres Rechts- und Sozialstaates!“

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein