21. Oktober 2019

Freistellungsmöglichkeiten für Personalratsmitglieder: Personalräte sollten sich ihre Rechte nicht nehmen lassen

Personalräte sorgen insbesondere dafür, dass bei allen innerdienstlichen Entscheidungen die Belange der Beschäftigten fair berücksichtigt werden. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, dürfen ihnen bei Qualifikationsmaßnahmen keine Steine in den Weg gelegt werden. Dazu gehört auch, dass der Wille des Gesetzgebers nicht durch organisatorische Entscheidungen ausgehebelt wird.

Wichtig ist deshalb, dass die Personalräte ihre entsprechenden Rechte kennen und die Dienststellen die notwendigen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung schaffen. Für den Geltungsbereich des Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetz geben wir die folgenden Hinweise:

  • Alle Personalratsmitglieder können je Amtszeit 20 Arbeitstage für erforderliche Schulungen (Grundschulungen sowie sprezielle Schulungen je nach zugeordneten/anfallenden Aufgaben) in Anspruch nehmen.
  • Ersatzmitglieder (entsprechend der Anzahl der von der jeweiligen Listen gewählten ordentlichen Mitglieder) können je Amtszeit 10 Arbeitstage für erforderliche Schulungen in Anspruch nehmen.
  • Ergänzend können je Amtszeit 15 (Personalratsmitglieder) bzw. 10 (Ersatzmitglieder) Arbeitstage für Schulungen in Anspruch genommen werden, die von der Bundes- oder Landeszentrale für politische Bildung als nützlich anerkannt sind. Doch hier besteht ein grundsätzliches Problem: Die Landeszentrale für politische Bildung wurde zwischenzeitlich durch den dem Landtag zugeordneten Landesbeauftragten für politische Bildung ersetzt. Dieser sieht sich jedoch offenbar nicht legitimiert, entsprechende Anerkennungen vorzunehmen. Der dbb sh fordert, hier zügig Klarheit zu schaffen! Es kann nicht sein, dass der im Mitbestimmungsgesetz verankerte Wille des Gesetzgebers durch organisatorische Entscheidungen ausgehebelt wird. Neue Anerkennungen müssen wieder möglich sein; bestehende Anerkennungen, die auch für Seminarangebote des dbb sh vorliegen, dürfen nicht in Frage gestellt werden.
  • Personalratsvorsitzende sowie stellvertretende Vorsitzende können zusätzlich 5 Arbeitstage in zwei Jahren für gewerkschaftliche Personalrätekonferenzen nutzen.
  • Die skizzierten Regelungen sind sinngemäß auch für die Jugend- und Ausbildungsvertretungen anzuwenden.

Mit den Seminarangeboten im Bildungsprogramm des dbb sh können Mitglieder der Personalvertretungen ihre Schulungsansprüche realisieren - damit eine erfolgreiche Interessenvertretung auf Dienststellenebene gelingt!

Quelle: dbb Landesbund Schleswig-Holstein